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Beschwerdeverfahren

Unsere Kanzleien geben sich alle Mühe, Ihren Anforderungen so gut und korrekt wie möglich gerecht zu werden. Dennoch kann es trotz unserer Bemühungen vorkommen, dass jemand einen Fehler macht (wir sind schließlich auch nur Menschen) oder Sie aus anderen Gründen mit unserem Unternehmen nicht zufrieden sind. In solchen Fällen bitten wir Sie, uns dies wissen zu lassen. Wir gehen davon aus, dass Ihre Beschwerde nach gutem Glauben erfolgt und Ihrer aufrichtigen und berechtigten Besorgnis entspringt. Darum wird sie von uns auch sehr ernst genommen. Zudem gibt Ihre Beschwerde uns die Chance, eventuelle Fehler zu berichtigen und die Qualität unserer Dienstleistungen wo möglich zu verbessern.

Viele Beschwerden sind die Folge von Missverständnissen, die sich häufig durch ein gutes Gespräch beseitigen lassen. Darum bevorzugen wir auch das Gespräch. Außerdem können wir uns so ein besseres Bild von der Art und Entstehung der Beschwerde machen. Lässt sich das Problem auf diese Art nicht lösen oder ist Ihnen ein Gespräch unangenehm, können Sie schriftlich eine formelle Beschwerde bei uns einreichen. Dazu können Sie unser Beschwerdeformular verwenden, das hier zum Download für Sie bereitsteht. Senden Sie dieses Formular dann bitte an Herrn R.A.M. Reiniers AA oder Herrn G.T.H.W. Ebbers AA. Wir streben danach, innerhalb von zehn Werktagen zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen. Sollte es aus gegebenen Umständen doch etwas länger dauern, werden Sie darüber und über die weitere Vorgehensweise immer informiert.

Schließlich weisen wir darauf hin, dass wir Beschwerden aufgrund berufsrechtlicher Regelungen festlegen und in die Bewertung unseres Qualitätssicherungssystems einfließen lassen. Selbstverständlich werden die betreffenden Daten sorgfältig und vertraulich behandelt.